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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 U 101/01   

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https://dejure.org/2002,7259
OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 U 101/01 (https://dejure.org/2002,7259)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.02.2002 - 4 U 101/01 (https://dejure.org/2002,7259)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 4 U 101/01 (https://dejure.org/2002,7259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch bei Markenrechtsverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz (MarkenG); Begriff der Markenkollision; Verwechslungsgefahr zwischen Wortmarke und Bildmarke; Kombinationszeichen/-marke aus Wort- und Bildbestandteilen; Das Gesamtzeichen prägende ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Voraussetzungen einer Markenrechtsverletzung durch Weinetikett

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 254
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 U 101/01
    Bei einem - wie hier - aus Wort und Bild zusammengesetzten Zeichen kommt es zur Begründung der Verwechslungsgefahr alleine darauf an, ob nach der Gestaltung der Marke ein Bestandteil, namentlich der angegriffene, für deren Gesamteindruck prägende Bedeutung hat (Fezer, MarkenG, § 14, Rdnr. 159, 201; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14, Rdnr. 386 ff m.w.N.; BGH GRUR 1963, 423 (426) - coffeinfrei - ff; BGH GRUR 1996, 198 (199) - Springende Raubkatze; BGH GRUR 1996, 777 - JOY).

    Eine solche, das Gesamtzeichen prägende Kennzeichnungskraft eines einzelnen Markenbestandteils kann ausnahmsweise (in der Regel wird eine Verwechslungsgefahr verneint, s. Fezer, MarkenG, § 14, Rdnr. 201) angenommen werden, wenn einem Bestandteil in der Marke eine selbständig kennzeichnende Stellung zukommt und dieser Bestandteil schon für sich alleine geeignet ist, die Erinnerung an das Gesamtzeichen wach zu rufen, während die anderen Elemente der Marke eine nur untergeordnete Bedeutung einnehmen bzw. so in den Hintergrund treten, dass sie für den Verkehr an Bedeutung verlieren und zum Gesamteindruck des Zeichens nicht beitragen (BGH GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH; BGH GRUR 1998, 942 - ALKA-SELTZER; BGH GRUR 1996, 198 (200) - Springende Raubkatze).

    In diesem Zusammenhang hat der BGH wiederholt ausgesprochen, dass der Verkehr bei der Begegnung mit einem Zeichen, dem ein sehr allgemeiner Sinngehalt zugrunde liegt, im Regelfall keinen Anlass sieht, sich den Sinngehalt als betrieblichen Herkunftshinweis zu merken (BGH GRUR 1996, 198 (200) - Springende Raubkatze; BGR GRUR 1984, 872 - Wurstmühle).

  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 U 101/01
    Eine solche, das Gesamtzeichen prägende Kennzeichnungskraft eines einzelnen Markenbestandteils kann ausnahmsweise (in der Regel wird eine Verwechslungsgefahr verneint, s. Fezer, MarkenG, § 14, Rdnr. 201) angenommen werden, wenn einem Bestandteil in der Marke eine selbständig kennzeichnende Stellung zukommt und dieser Bestandteil schon für sich alleine geeignet ist, die Erinnerung an das Gesamtzeichen wach zu rufen, während die anderen Elemente der Marke eine nur untergeordnete Bedeutung einnehmen bzw. so in den Hintergrund treten, dass sie für den Verkehr an Bedeutung verlieren und zum Gesamteindruck des Zeichens nicht beitragen (BGH GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH; BGH GRUR 1998, 942 - ALKA-SELTZER; BGH GRUR 1996, 198 (200) - Springende Raubkatze).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 U 101/01
    Eine solche, das Gesamtzeichen prägende Kennzeichnungskraft eines einzelnen Markenbestandteils kann ausnahmsweise (in der Regel wird eine Verwechslungsgefahr verneint, s. Fezer, MarkenG, § 14, Rdnr. 201) angenommen werden, wenn einem Bestandteil in der Marke eine selbständig kennzeichnende Stellung zukommt und dieser Bestandteil schon für sich alleine geeignet ist, die Erinnerung an das Gesamtzeichen wach zu rufen, während die anderen Elemente der Marke eine nur untergeordnete Bedeutung einnehmen bzw. so in den Hintergrund treten, dass sie für den Verkehr an Bedeutung verlieren und zum Gesamteindruck des Zeichens nicht beitragen (BGH GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH; BGH GRUR 1998, 942 - ALKA-SELTZER; BGH GRUR 1996, 198 (200) - Springende Raubkatze).
  • BGH, 13.06.1996 - I ZB 18/94

    "JOY"; Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildzeichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 U 101/01
    Bei einem - wie hier - aus Wort und Bild zusammengesetzten Zeichen kommt es zur Begründung der Verwechslungsgefahr alleine darauf an, ob nach der Gestaltung der Marke ein Bestandteil, namentlich der angegriffene, für deren Gesamteindruck prägende Bedeutung hat (Fezer, MarkenG, § 14, Rdnr. 159, 201; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14, Rdnr. 386 ff m.w.N.; BGH GRUR 1963, 423 (426) - coffeinfrei - ff; BGH GRUR 1996, 198 (199) - Springende Raubkatze; BGH GRUR 1996, 777 - JOY).
  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 U 101/01
    Grundsätzlich kann eine Verwechslungsgefahr auch zwischen einer Wortmarke und einer Bildmarke bestehen, wenn das Wort die naheliegende, ungezwungene und erschöpfende Benennung eines Bildes darstelle und daher der Verkehr durch das Bild an das Wort erinnert wird (Fezer, MarkenG, § 14, Rdnr. 194; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14, Rdnr. 376; BGH GRUR 1971, S. 251 (252) - Oldtimer).
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 60/82

    Benutzungsform - Warenzeichen - Herkunftszeichnung - Gesamteindruck -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 U 101/01
    In diesem Zusammenhang hat der BGH wiederholt ausgesprochen, dass der Verkehr bei der Begegnung mit einem Zeichen, dem ein sehr allgemeiner Sinngehalt zugrunde liegt, im Regelfall keinen Anlass sieht, sich den Sinngehalt als betrieblichen Herkunftshinweis zu merken (BGH GRUR 1996, 198 (200) - Springende Raubkatze; BGR GRUR 1984, 872 - Wurstmühle).
  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 U 101/01
    Bei einem - wie hier - aus Wort und Bild zusammengesetzten Zeichen kommt es zur Begründung der Verwechslungsgefahr alleine darauf an, ob nach der Gestaltung der Marke ein Bestandteil, namentlich der angegriffene, für deren Gesamteindruck prägende Bedeutung hat (Fezer, MarkenG, § 14, Rdnr. 159, 201; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14, Rdnr. 386 ff m.w.N.; BGH GRUR 1963, 423 (426) - coffeinfrei - ff; BGH GRUR 1996, 198 (199) - Springende Raubkatze; BGH GRUR 1996, 777 - JOY).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.11.2001 - 4 U 101/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12411
OLG Bamberg, 19.11.2001 - 4 U 101/01 (https://dejure.org/2001,12411)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.11.2001 - 4 U 101/01 (https://dejure.org/2001,12411)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. November 2001 - 4 U 101/01 (https://dejure.org/2001,12411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nießbrauch; Grundbuch; Löschungsbewilligung; Grundstück; Testament; Nachlass; Erbe; Grundbuchberichtigung

  • Judicialis

    BGB § 2084; ; BGB § ... 133; ; BGB § 894; ; BGB § 2039; ; BGB § 2212; ; BGB § 894; ; BGB § 812; ; BGB § 133; ; BGB § 2084; ; BGB § 2232; ; BGB § 2224 Abs. 1; ; BGB § 242; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 ZPO; ; ZPO § 545 Abs. 2; ; ZPO §§ 3 ff.

  • rechtsportal.de

    Einräumung eines Nießbrauchs oder Zuwendung eines Vorausvermächtnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Würzburg - 14 O 2373/00
  • OLG Bamberg, 19.11.2001 - 4 U 101/01
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   OLG Frankfurt, 29.05.2002 - 4 U 101/01   

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https://dejure.org/2002,36502
OLG Frankfurt, 29.05.2002 - 4 U 101/01 (https://dejure.org/2002,36502)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.05.2002 - 4 U 101/01 (https://dejure.org/2002,36502)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 4 U 101/01 (https://dejure.org/2002,36502)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 4 U 153/00

    Nachweis der Kausalität einer unfallbedingten Wirbelsäulenverletzung für weitere

    Eine mögliche Delegation der ihr bezüglich des Gewerks der Firma A. GmbH obliegenden Verkehrssicherungspflicht auf die Subunternehmerin wird nicht vorgetragen, würde aber auch die bei ihr verbleibenden Auswahl-, Kontroll- und Überwachungspflichten nicht berühren (BGH NJW 1987/2669, 2670; OLG Frankfurt, r + s 2003, 306).
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